Das Kennzeichenbuch der Berliner U-Bahn
Kennzeichen für den Betrieb
Kennzeichen 1
Kennzeichnung der Nebengleise
Rechteckige weiße reflektierende Schilder mit schwarzer Ziffer und darüber stehender Bezeichnung „Gleis“. Die Ziffer gibt die Nummer des Gleises an. Für Gleise mit besonderer Nutzung kann ein beschreibender Begriff wie z. B. „Waschgleis“ ergänzt werden. Die Ausrichtung der Schilder erfolgt mit der Vorderseite entgegen der Fahrtrichtung bei Einfahrt in das betreffende Gleis. Das Kennzeichen kann an Deckenträgern, Unterzügen, Stützen, Wänden oder an besonderen Stielen angebracht werden. |
Kennzeichen 2
Kennzeichnung der Hilfskabel
Rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Aufschrift „Hilfskabel“. Bei Unterbringung des Hilfskabels im Stellwerk ist unter der Aufschrift „Hilfskabel“ noch der Zusatz „im Stellwerk“ angebracht. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle. |
Kennzeichen 3
Kennzeichnung für die Vorheizung der Wagen
Rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Aufschrift „V“. Die Anwendung der Vorheizung erfolgt gemäß Dano. Zur alten Version |
Kennzeichen 4
Kennzeichnung der Bahnsteigdiensträume
a b b b b |
Quadratische weiße, schwarz geränderte Schilder mit hellblauer Kreisfläche (Kennzeichen 4a). Zusätzlich kann das Schild mit einem schwarzen Richtungspfeil versehen sein (Kennzeichen 4b). Die Anbringung der Schilder erfolgt am Bahnhofs-Infoband und weist von dort in Richtung des Bahnsteigdienstraums. Weiterhin werden die Schilder an Bauwerksteilen des Bahnsteiges (Kennzeichen 4b) sowie an der Tür des Bahnsteigdienstraums (Kennzeichen 4a) angebracht. |
Kennzeichen 5a
Kennzeichnung der Fahrweglängen bei Bremsversuchsstrecken
Rechteckige hellblaue, weiß geränderte Schilder mit der Zahl „0“, „75“ oder „150“ in weißer Farbe. Die Anbringung der Schilder erfolgt mit der Vorderseite entgegen der Fahrtrichtung, in der Regel in Augenhöhe des Fahrers. Der Anfang der anschließenden Bremsversuchstrecke wird in der Regel durch ein Schild mit der Zahl „150“ markiert. Er kann auch durch einen magnetischen Fahrsperrenauslöser gekennzeichnet sein. Bei eingeschaltetem Fahrsperrenauslöser leuchtet in Augenhöhe des Fahrers eine am Bauwerk angebrachte weiße Lampe. Der Fahrsperrenauslöser wird auf telefonische Anforderung von der zuständigen Betriebsstelle eingeschaltet. |
Kennzeichen 5b
Kennzeichnung der Anfänge von Bremsversuchstrecken
Quadratische weiße Schilder mit hellblauem Achteck und der Aufschrift „BV“ in weißer Farbe. Die Anbringung der Schilder erfolgt im Bereich von Schienenkopfbenetzungsanlagen am Anfang der Bremsversuchstrecke. |
Kennzeichen 6
Kennzeichnung der Bremsweglängen
Quadratische hellblaue, weiß geränderte Schilder mit weißen Zahlen, angebracht in Abständen von fünf Metern. Die Kennzeichnung beginnt in der Regel mit der Zahl „50“ (ggf. schon mit einer niedrigeren Zahl, jedoch nicht unter „10“) und endet höchstens mit der Zahl „250“. Die Anbringung der Schilder erfolgt bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden die Schilder an Geländern oder an besonderen Stielen angebracht. |
Kennzeichen 7
Kennzeichnung der Bahnhofsausgänge
Rechteckige dunkelblaue Schilder mit weißer Beschriftung entsprechend der Bahnhofsausgangsbezeichnung, ggf. mit zugehörigem Bahnhofskurzzeichen. Die Anbringung der Schilder erfolgt in unmittelbarer Nähe des Absperrtores des Bahnhofsausgangs oder an anderer geeigneter Stelle. |
Kennzeichen 8
Kennzeichnung der Fernsprechanschlussstellen
Rechteckige gelbe Schilder mit schwarzem „F“. Die Anbringung der Schilder erfolgt in der Nähe der Fernsprechanschlussstelle, ggf. unter Ergänzung eines Richtungpfeils. |
Kennzeichen 9
Kennzeichnung der Stromschienenbezirksgrenzen
a b |
Rechteckige weiße, schwarz geränderte Schilder mit dem jeweiligen Stromschienenspeisebezirkszeichen in der entsprechenden Farbe sowie einem schwarzen Richtungspfeil (Kennzeichen 9a und b) bzw. rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift in Großbuchstaben: „STROMSCHIENENTRENNSTELLE“ (Kennzeichen 9c). Die Grenzen der Stromschienenbezirke bilden in der Regel die Stromschienenlücken. Wenn sich an einer Stromschienenbezirksgrenze keine Stromschienenlücke sondern ein Trennstoß befindet, so ist dort zusätzlich Kennzeichen 9c zu anzubringen. Gleisweise Einspeisungen werden zusätzlich mit einer arabischen Ziffer gekennzeichnet (Kennzeichen 9b). Die Anbringung der Schilder erfolgt in unmittelbarer Nähe der Grenze der Stromschienenbezirke, bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden die Schilder an Geländern oder an besonderen Stielen angebracht. |
Kennzeichen 10
Kennzeichnung der Fahrleitungsschaltstellen
Rechteckige weiße Schilder mit farbiger Aufschrift des dem Speisebezirk entsprechenden Kurzzeichens, z. B. „Sch“ in hellblau. Gegebenenfalls weisen die arabischen Ziffern „1“ und „2“ auf von verschiedenen Gleichrichterwerken eingespeiste Speisebezirke hin. Das Kennzeichen wird an der Schaltwand der Fahrleitungsschaltanlage angebracht. Das gleiche Kennzeichen, ohne Angabe der arabischen Ziffern „1“ und „2“, wird an den Türen angebracht, die zu den Fahrleitungsschaltstellen führen. |
Kennzeichen 11
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Trennschaltern
Rechteckiges weiße Schilder mit der Beschriftung: Zahlen von 1 bis 49 —z. B. „5“. Die Schilder werden, dem entsprechenden Schalter zugeordnet, an der Schaltwand angebracht. |
Kennzeichen 12
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Speiseschaltern
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 11, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen von 50 bis 59 — z. B. „56“. Die Schalter dürfen nur im spannungslosen Zustand geschaltet werden. |
Kennzeichen 13
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Gruppenschaltern
Die Kennzeichnung, Anbringung und Betätigung erfolgt wie bei Kennzeichen 12, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen von 60 bis 69 — z. B. „67“. |
Kennzeichen 14
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Längsstreckenschaltern
Die Kennzeichnung, Anbringung und Betätigung erfolgt wie bei Kennzeichen 12, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen von 70 bis 79 — z. B. „78“. |
Kennzeichen 15
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Verbindungsschaltern
Die Kennzeichnung, Anbringung und Betätigung erfolgt wie unter Kennzeichen 12, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen von 80 bis 89 — z. B. „80“. |
Kennzeichen 16
Kennzeichnung von Fahrleitungs-Querschaltern
Die Kennzeichnung, Anbringung und Betätigung erfolgt wie unter Kennzeichen 12, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen von 90 bis 99 — z. B. „95“. |
Kennzeichen 17
Kennzeichnung von Fahrleitungsschaltern in Werkstätten
Die Kennzeichnung, Anbringung und Betätigung erfolgt wie unter Kennzeichen 12, jedoch mit der Beschriftung: Zahlen dreistellig — z. B. „102“. Hallenautomaten erhalten vor den dreistelligen Zahlen ein „A“ — z. B. „A200“. Ersatzschalter für Hallenautomaten erhalten vor den dreistelligen Zahlen ein „E“ — z. B. „E200“. |
Kennzeichen 18
Kennzeichnung elektrisch neutraler Tunnelabschnitte
Rechteckige weiße Schilder mit der schwarzer Aufschrift: „In diesem Bereich sind elektrische Einbauten gegen das Bauwerk isoliert“ oder „Zwischen beiden Isolierfugen sind elektrische Einbauten gegen das Bauwerk isoliert“ und einem Pfeil, der auf die Grenze des neutralen Abschnittes weist. Bei längeren Abschnitten wird ein zusätzliches Schild mit einem auf beide Grenzen zeigenden Doppelpfeil in der Mitte des Abschnittes angebracht. Die Grenzen elektrisch neutraler Abschnitte bei Tunnelanlagen ohne Isolierfugen werden durch senkrechte weiße Striche auf der Tunnelwand markiert. |
Kennzeichen 19
Kennzeichnung des Erdungssystems „Bahnerde“
Die Kennzeichnung des Erdungssystems erfolgt durch senkrechte rote Streifen auf weißem Grund. Die Kennzeichen 19 bis 24 werden von der Fachabteilung an den Stellen am Bauwerk angebracht, wo das entsprechende Erdungssystem vorhanden ist. Die unterschiedlichen Erdungssysteme der Kennzeichen 19 bis 24 dürfen nicht Metall leitend überbrückt werden. |
Kennzeichen 20
Die Kennzeichnung des Erdungssystems erfolgt durch senkrechte grüne Streifen auf weißem Grund. |
Kennzeichen 21
Kennzeichnung des Erdungssystems „Tunnelerde“
Die Kennzeichnung des Erdungssystems erfolgt durch senkrechte grün/rote Streifen auf weißem Grund. |
Kennzeichen 22
Kennzeichnung des Erdungssystems „Bauwerkserde“
Die Kennzeichnung des Erdungssystems erfolgt durch senkrechte grüne Streifen auf weißem Grund mit der schwarzen Aufschrift „BWE“. |
Die Kennzeichnung des Erdungssysrems erfolgt durch senkrechte grün/rote Streifen auf weißem Grund mit der schwarzen Aufschrift „KTE“. |
Kennzeichen 24
Kennzeichnung des Erdungssystems „Kreuzungs-Tunnelerde“
Die Kennzeichnung des Erdungssystems erfolgt durch senkrechte grüne Streifen auf weißem Grund mit der schwarzen Aufschrift „EVU“ (Energieversorgungsunternehmen). |
Kennzeichen 25
Kennzeichnung von Weichennummern
a a b |
Die Kennzeichnung von Weichennummern erfolgt in der Hauptwerkstatt und den Betriebswerkstätten sowie an Stellen, wo infolge einer Häufung von Weichen die Übersicht beeinträchtigt wird, durch rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Aufschrift (Kennzeichen 25a). Nicht auffahrbare Weichen werden durch rechteckige rote Schilder mit weißer Aufschrift (Kennzeichen 25b) gekennzeichnet. Damit soll bei Fahrten, die auf mündlichen Auftrag hin durchgeführt werden, eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrpersonals erzielt werden. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle, beidseitig lesbar, in der Regel an besonderen Stielen. |
Kennzeichen 26
Kennzeichnung der Anfänge von Stromschienenheizung im Kleinprofil
Gelbe, retroreflektierende Schilder in Form eines auf der Spitze stehenden gleichseitigen Dreiecks. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle, neben der Stromschiene, an besonderen Stielen. |
Kennzeichen 27
Kennzeichnung der Enden der Stromschienenheizung im Kleinprofil
Gelbe, retroreflektierende Schilder in Form eines auf der Schmalseite stehenden Rechtecks. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle, neben der Stromschiene, an besonderen Stielen. |
Kennzeichen 28
Kennzeichnung von Wehrkammerräumen
a b b b b |
Quadratische weiße, schwarz geränderte Schilder mit oranger Kreisfläche (Kennzeichen 28a). Zusätzlich kann das Schild mit einem schwarzen Richtungspfeil versehen sein (Kennzeichen 28b). Die Anbringung der Schilder erfolgt am Dienstraum und von dort den Weg in Richtung der Wehrkammerräume weisend, jeweils an Wegabzweigungen (Kennzeichen 28b), sowie an der Tür der Wehrkammerräume (Kennzeichen 28a). Die Verwendung erfolgt in Verbindung mit Kennzeichen 47. |
Kennzeichen für Gefahrenstellen
Kennzeichen 41
Kennzeichnung allgemeiner Gefahrenstellen
Durchgehende, waagerechte rote Warnstreifen auf weißem Grund, längs der Gefahrenstellen, in denen kein Sicherheitsraum vorhanden ist. Die Anbringung der Warnstreifen erfolgt an gut sichtbarer Stelle an Tunnelwänden, Bauwerksteilen oder Einbauten. An Tunnelwänden, Bauwerksteilen oder Einbauten hinter Stromschienen werden keine Warnstreifen angebracht, da der Aufenthalt von Mitarbeitern dort grundsätzlich verboten ist. Stromschienen und Warnstreifen überdecken sich an deren Übergängen. Bei Laufstegen werden jeweils nur die Treppe sowie die ersten 1,5 Meter längs des Laufsteges gekennzeichnet. An Relaiskästen, Signalleitern, Laufstegen und ähnlichen Einbauten kann die Kennzeichnung auch in kleinerer Form, durch schräg, mit einer Neigung von 45° rot-weiß gestreifte Warnstreifen erfolgen. Zwischen Nachbargleisen kann das Kennzeichen auch in Form einer rot-weißen Kunststoffkette ausgeführt werden, wenn trotz vorhandener Tunnelstützen zwischen den Zügen kein Sicherheitsraum vorhanden ist. In Abhängigkeit von Ausbildung und Länge der Gefahrenstellen sind zusätzlich die Kennzeichen 43a, 43b, 46, 49 oder 50 anzubringen. |
Kennzeichen 42
Kennzeichnung von Gefahrenstellen an Tunnelstützen
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum zwischen Zug und Stützen bis zum nächsten Warnschild.“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle an Anfang und Ende einer Gefahrenstelle, in der kein Sicherheitsraum zwischen Zug und Stützen vorhanden ist. Zusätzlich kann Kennzeichen 41 angebracht werden. |
Kennzeichen 43a
Kennzeichnung von Gefahrenstellenohne Sicherheitsraum bis 15 m Länge auf Brücken
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum zwischen Zug und Brückenträger auf … m Länge.“. Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Brücken mit Unterbrechung des Sicherheitsraumes von mehr als 6 m (Großprofil) bzw. mehr als 10 m (Kleinprofil) bis zu einer Länge von 15 m, die unmittelbar nach Durchfahrt eines Zuges zügig durchschritten werden dürfen. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle an Anfang und Ende einer Gefahrenstelle. Zusätzlich kann Kennzeichen 41 angebracht werden. |
Kennzeichen 43b
Kennzeichnung von Gefahrenstellen ohne Sicherheitsraum über 15 m Länge auf Brücken
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit roter bzw. schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum zwischen Zug und Brückenträger auf … m Länge. Vor Betreten des Gleisbereiches telefonisch melden.“. Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Brücken, die wegen Unterbrechung des Sicherheitsraumes über 15 m Länge während des Zugbetriebs nur nach Einleitung fahrdienstlicher Maßnahmen betreten bzw. durchschritten werden dürfen. Zusätzlich kann Kennzeichen 41 angebracht werden. |
Kennzeichen 44
Kennzeichnung vorliegender Hemmschuhe
Rechteckige weiße rotgeränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Achtung! Hemmschuh liegt vor!“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle an der Stirnseite des Wagens, vor dem der Hemmschuh liegt. |
Kennzeichen 45
Kennzeichnung von Gefällestecken bei Aufstellgleisen
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Achtung! Fahrzeuge sichern! Aufstellgleis liegt im Gefälle!“ Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle. |
Kennzeichen 46
Kennzeichnung von Schutznischen in Laufstegen
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Schutznische — wenn Klappe hochgestellt.“ Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle am Geländer des Laufsteges an der Seite, von der aus die Schutznische benutzt werden kann. Zusätzlich ist an dem als Klappe ausgebildeten Bodenbrett des Laufsteges ein trapezförmiges weißes, rot gerändertes Schild mit einem schwarzen Pfeil und der Aufschrift: „Klappe“ angebracht. Bei Laufstegen ohne Geländer, in welchen Schutznischen angeordnet sind, sind diese durch einen etwa 10 cm breiten schwarz-gelben Warnanstrich der Plattenauflage gekennzeichnet, der bei geöffneter Klappe von beiden Seiten sichtbar ist. |
Kennzeichen 47
Kennzeichnung von Zugängen zu Wehrkammern
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Zugang zur Wehrkammer“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle an den Zugängen zur Wehrkammer. |
Kennzeichen 48
Kennzeichnung von Gefahrenstellen ohne Sicherheitsraum auf Bahnsteiglänge
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit roter bzw. schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum auf Bahnsteiglänge“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle jeweils an Anfang und Ende der Gefahrenstellen ohne Sicherheitsraum. |
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit roter bzw. schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum auf … m Länge“ oder „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum auf Laufsteglänge“. Kennzeichnung von Gefahrenstellen mit Unterbrechung des Sicherheitsraumes von mehr als 6 m (Großprofil) bzw. 10 m (Kleinprofil) bis zu einer Länge von 15 m, die unmittelbar nach Durchfahrt eines Zuges zügig durchschritten werden dürfen. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle jeweils an Anfang und Ende der Gefahrenstellen ohne Sicherheitsraum. Zusätzlich muss Kennzeichen 41 angebracht werden. |
Kennzeichen 50
Kennzeichnung von Gefahrenstellen ohne Sicherheitsraum über 15 m Länge (ohne Fluchtmöglichkeit)
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit roter bzw. schwarzer Aufschrift: „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum auf … m Länge. Vor Betreten des Gleisbereiches telefonisch melden.“ oder „Achtung Lebensgefahr! Kein Sicherheitsraum auf Laufsteglänge. Vor Betreten des Gleisbereiches telefonisch melden.“ Kennzeichnung von Gefahrenstellen ohne Fluchtmöglichkeit, die wegen Unterbrechung des Sicherheitsraumes über 15 m Länge während des Zugbetriebs nur nach Einleitung fahrdienstlicher Maßnahmen betreten bzw. durchschritten werden dürfen (sogenanntes Betretungsverbot). Zusätzlich muss Kennzeichen 41 angebracht werden. |
Kennzeichen 51
Kennzeichnung von Gefahrenstellen an Toren und Einfahrten
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Anfang Sicherheitsraum“ (Kennzeichen 51a) oder „Sicherheitsraum“ (Kennzeichen 51b). Die besondere Kennzeichnung des Sicherheitsraums mit Kennzeichen 51 erfolgt nur dort, wo der Sicherheitsraum so beschaffen ist, dass er nicht eindeutig erkannt werden kann. Zum Beispiel, wenn sich der Sicherheitsraum zwischen Stromschiene und Tunnelwand befindet. Die Anbringung des Kennzeichens 51a erfolgt an gut sichtbarer Stelle an Anfang oder Ende des zu kennzeichnenden Sicherheitsraums. Die Anbringung des Kennzeichens 51b erfolgt erforderlichenfalls an gut sichtbarer Stelle als Wiederholung innerhalb des zu kennzeichnenden Sicherheitsraums. |
Kennzeichen 52
Kennzeichnung verbotener Gleisüberwege
Rechteckige weiße, rot geränderte Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Überschreiten der Gleise verboten“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle. |
Kennzeichen für Zwecke der Bahnmeistereien
Kennzeichen 61
Kennzeichnung der Gleisbaubezirksgrenzen
Rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Aufschrift, wie z. B.: „Gleisbaubezirksgrenze Bez. 2 | Bez. 1“. Die Anbringung der Schilder erfolgt bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden sie am Geländer oder an besonderen Stielen angebracht. |
Kennzeichen 62
Kennzeichnung von Höhenfestpunkten
Quadratische weiße, auf die Spitze gestellte Schilder mit schwarzen Zahlen. Außerhalb des Tunnels kann die Kennzeichnung auch durch Farbflächen oder nur durch Zahlen erfolgen. Die Farbe der Zahlen kann in diesen Fällen weiß oder schwarz sein. |
Kennzeichen 63
Kennzeichnung von Stahlbrückenbauwerken
Schwarze, mit Schriftschablone angebrachte Zahlen, wobei die römische Zahl das Bauwerk und die arabische Zahl den Querträger bezeichnet. Die Anbringung der Schilder erfolgt an den Stützen der Bauwerke und am Geländer. |
Kennzeichen 64
Kennzeichnung von Notausgängen und Luftschächten
Rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Beschriftung. Die Schilder bezeichnen die U-Bahn-Strecke und Nummer des Notausgangs bzw. Luftschachtes, z. B.: „D | 201“. Die Anbringung der Schilder erfolgt in der Regel im Notausgang bzw. am Luftschacht. Zusätzlich ist bei eingeschalteter Tunnelbeleuchtung der Notausgang durch eine blau leuchtende Lampe gekennzeichnet. |
Kennzeichen 65
bleibt frei |
Kennzeichen 66
Kennzeichnung von Pumpen
Quadratische dunkelblaue, weiß geränderte Schilder, beschriftet mit weißem Buchstaben „P“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an der Tunnelwand, gegenüber der Pumpe oder an der Zugangstür zum Pumpenraum. |
Kennzeichen 67
Kennzeichnung der Sammelbehälter für die Tunnelentwässerung (Pumpensümpfe)
Quadratische dunkelblaue, weiß geränderte Schilder mit weißer Kreisfläche. Die Anbringung der Schilder erfolgt für jedes Gleis an der Tunnelwand, unterhalb der Kabelnische. |
Kennzeichen 68
Kennzeichnung der Reinigungsstellen in der Abdeckung der Tunnelentwässerung
Quadratische weiße, rot geränderte Fläche. Die Anbringung der Schilder erfolgt in Ölfarbe in der Regel an der Tunnelwand, unterhalb der Kabelnische, oder an anderen geeigneten Stellen. |
Kennzeichen 69
Kennzeichnung von Sammelschächten für die Entwässerung massiver Viadukte
Quadratische weiße Schilder mit dunkelblauem Quadrat und weißer Kreisfläche sowie der schwarzen Aufschrift: „Viaduktentwässerung“. In der runden, weißen Fläche werden die Koordinaten der Lage des Sammelschachtes in Bezug auf die Lage des Hinweisschildes schwarz beschriftet. Ein schwarzes „T“ verdeutlicht die Achsen des Koordinatensystems. Die Anbringung der Schilder erfolgt in der Regel am Geländer oder an anderen geeigneten Stellen. |
Kennzeichen 70
Kennzeichnung der Abschnittsgrenzen
Rechteckige weiße Schilder oder Farbflächen mit schwarzer Aufschrift, wie z. B.: „Abschnitt A2 | A3“. Die Anbringung als Schild oder Farbfläche erfolgt bei unterirdischen bzw. Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden sie als Schilder an Geländern oder an besonderen Stielen angebracht. Zusätzlich kann eine Abschnittsgrenze mit zwei Körnerschlägen an der Schienenkopfaußenseite markiert sein. |
Kennzeichen 71
Kennzeichnung von Stromschienendehnungsstößen
Quadratische weiße Schilder, beschriftet mit rotem „D“ und darunter liegendem, roten Starkstromblitz. Die Anbringung der Schilder erfolgt am Stromschienenschutz. |
Kennzeichen 72
Hinweis zu Wartung von Weichenverschlüssen und Gleitstühlen
Rechteckige weiße Schilder mit schwarzer Aufschrift: „Verschluss und Gleitstühle nicht fetten“, „Verschluss nicht fetten“ oder „Gleitstühle nicht fetten“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle auf einer Weichenschwelle am Weichenverschluss bzw. an den Gleitstühlen. |
Kennzeichen 73
Kennzeichnung von Festpunktklemmen an Stromschienen
Rechteckige weiße Schilder mit roter Aufschrift: „Fp“. Die Anbringung der Schilder erfolgt an gut sichtbarer Stelle an der Stromschienenabdeckung. |
Kennzeichen für die Stationierung und Gleisfestlegung
Kennzeichen 91
Kennzeichnung der Kilometrierung
a b |
Quadratische weiße Schilder mit schwarzen Zahlen. Auf den Schildern werden links der Kilometerwert und rechts der Hektometerwert (Kennzeichen 91a) beschriftet. Die Ziffer „5“ in halber Größe stellt den halben Hektometerwert dar (Kennzeichen 91b). Basis für die Kilometrierung ist die Bahnachse. Die Schilder befinden sich in der Regel rechts vomGleis, wobei die Schilder mit dem Hektometerwert neben dem einen, die mit den halben Hektometerwerten neben dem anderen Gleis angeordnet werden. In Bahnhöfen, bei Zwischenwänden, Aufstellgleisen oder an Stellen, an denen es zweckmäßig ist, kann von dieser Regel abgewichen werden. Die Anbringung der Schilder erfolgt bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden sie am Geländer oder an besonderen Stielen angebracht. Die Ausrichtung der Schilder erfolgt mit der Vorderseite entgegen der Fahrtrichtung. |
Kennzeichen 92
Kennzeichnung von Neigungswechseln
Neigungswechsel werden durch ein rechteckiges weißes Schild mit schwarzer Aufschrift: „N“ gekennzeichnet. Die Anbringung der Schilder erfolgt bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden die Schilder an Geländern oder an besonderen Stielen angebracht. |
Kennzeichen 93
Kennzeichnung von Übergangsbogenanfängen
Die Übergangsbogenanfänge werden durch ein rechteckiges weißes Schild mit schwarzer Aufschrift: „UA“ gekennzeichnet. Die Anbringung der Schilder erfolgt bei unterirdischen bzw. überbauten Strecken an der Wand, unterhalb der Kabelnische. Bei oberirdischen Strecken (Viadukt, Damm, Einschnitt) werden die Schilder an Geländern oder an besonderen Stielen angebracht. |
Kennzeichen 94
Kennzeichnung von Übergangsbogenenden
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 95
Kennzeichnung von Bogenanfängen
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 96
Kennzeichnung von Bogenenden
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 97
Kennzeichnung von Rampenanfängen
Die Kennzeichnung erfolgt nur, wenn der Rampenanfang nicht mit einem Bogen- oder Übergangsbogenanfang zusammenfällt. Die Anbringung der Schilder erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 98
Kennzeichnung von Rampenenden
Die Kennzeichnung erfolgt nur, wenn das Rampenende nicht mit einem Bogen- oder Übergangsbogenende zusammenfällt. Die Anbringung der Schilder erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 99
Kennzeichnung von Ausrundungsbogenanfängen
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 100
Kennzeichnung von Ausrundungsbogenenden
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 101
Kennzeichnung der Bogenwechsel bei Korbbögen
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 102
Kennzeichnung von Weichenanfängen
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Kennzeichen 103
Kennzeichnung der Weichenmitten
Die Kennzeichnung erfolgt nur bei Kreuzungsweichen. Die Anbringung der Schilder erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Die Kennzeichnung und Anbringung erfolgt wie bei Kennzeichen 93. |
Übersicht der Zeichnungsnummern
Zeichnungsnummer | Kennzeichen | Bemerkungen |
---|---|---|
40 70 0200 770 000 0001 | 1 | oben links |
0002 | oben rechts | |
0003 | Mitte | |
0004 | unten rechts | |
0005 | unten links | |
0006 | 2 | |
0007 | 3 | |
ohne | 4 | |
0009 | 5 | |
0009 | 6 | |
40 70 0200 770 000 0010 | 7 | |
3 EBK 335.3-1 | 8 | |
4 EBK 335.2-1 | 9a | |
4 EBK 335.2-1 | 9b | |
40 70 0200 770 000 0011 | 9c | |
4 EBK 335.2-15 | 10 | alle Ausführungen |
4 EBK 335.2-4 | 11 | |
4 EBK 335.2-4 | 12 | |
4 EBK 335.2-4 | 13 | |
4 EBK 335.2-4 | 14 | |
4 EBK 335.2-4 | 15 | |
4 EBK 335.2-4 | 16 | |
4 EBK 335.2-4 | 17 | alle Ausführungen |
3 EBK 335.2-10 | 18 | oben |
3 EBK 335.2-9 | unten | |
4 EBK 335.2-11 | 19 | |
4 EBK 335.2-11 | 20 | |
4 EBK 335.2-12 | 21 | |
4 EBK 335.2-18 | 22 | |
4 EBK 335.2-13 | 23 | |
4 EBK 335.2-17 | 24 | |
40 70 0200 770 000 0022 | 25 | Kennzeichen 25a/b |
3 EBK 335.2-16 | 26 | |
3 EBK 335.2-16 | 27 | |
40 70 0200 770 000 0023 | 28 | |
2.3 0070/2.3.0071 | 41 | Planungshandbuch |
40 70 0200 770 000 0013 | 42 | |
0014 | 43a | |
0025 | 43b | |
0015 | 44 | |
0016 | 45 | |
0017 | 46 | oben und unten |
0018 | 47 | |
0019 | 48 | |
0020 | 49 | |
0021 | 50 | |
0041 | 51 | |
40 70 0200 770 000 0024 | 52 | |
40 70 0200 770 000 0025 | 61 | |
0026 | 62 | |
40 70 0200 770 000 0027 | 63 | |
40 70 0200 770 000 0028 | 64 | |
65 bleibt frei | ||
40 70 0200 770 000 0030 | 66 | |
0031 | 67 | |
0028 | 68 | |
0032 | 69 | |
0033 | 70 | |
0034 | 71 | |
0039 | 72 | |
40 70 0200 770 000 0040 | 73 | |
40 70 0200 770 000 0035 | 91 | Kennzeichen 91a/b |
0036 | 92 | |
0036 | 93 | |
0036 | 94 | |
0036 | 95 | |
0036 | 96 | |
0036 | 97 | |
0037 | 98 | |
0037 | 99 | |
0037 | 100 | |
0037 | 101 | |
0038 | 102 | |
0038 | 103 | |
40 70 0200 770 000 0038 | 104 |